Die Wählerliste zur Wahl des Kirchengemeinderats und der Landessynode ist von Montag, 20. Oktober 2025 bis Freitag, 24. Oktober 2025 jeweils von 16 bis 18 Uhr oder nach vorheriger telefonischer Vereinbarung zur Einsichtnahme ausgelegt. Natürlich können Sie jeweils nur Ihre eigenen Daten einsehen. Alle anderen Namen und Daten werden bei der Einsichtnahme zuverlässig unkenntlich gemacht. Zur einwandfreien Identifizierung Ihrer Person benötigen wir Ihren Personalausweis. Personen mit besonderen Auflagen und Sperren im Bezug auf das Meldewesen tauchen in der ausgedruckten Liste gar nicht auf. Sie können nur direkt im EDV-System eingesehen werden. Schriftliche oder mündliche Einsprachen gegen die Wählerliste können vom 20. Oktober 2025 bis 24. Oktober 2025 bis 18 Uhr beim Vorsitzenden des Kirchengemeinderats Pfarrer Henrik Watermann eingelegt werden.